Stockfotos auf der Website: Welche Lizenzen sind sicher?

Steven | TrustYourWebsite · 3. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Bilder sind einer der häufigsten Auslöser für Abmahnungen auf deutschen Websites. Nicht weil Website-Betreiber böswillig Bilder stehlen, sondern weil der Lizenz-Dschungel unübersichtlich ist und ein falscher Klick in der Google-Bildersuche teuer werden kann.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Fotos und Lichtbilder automatisch ab dem Moment der Aufnahme. Es gibt keine Registrierungspflicht. Der Fotograf oder die Plattform, der die Rechte gehören, muss nicht einmal wissen, dass das Bild auf Ihrer Website erscheint, um rechtlich vorgehen zu können. Genau das machen Bildagenturen mit automatischen Web-Scanning-Diensten.

Dieser Artikel zeigt, welche Bildquellen tatsächlich sicher sind, wie sich lizenzpflichtige Plattformen unterscheiden und welche Fehler in der Praxis am häufigsten zu Abmahnungen führen.

Prüfen Sie Ihre Website auf offene Compliance-Risiken mit dem kostenlosen TrustYourWebsite-Scanner. Bildrechtsverletzungen gehören zu den Befunden, die viele Betreiber erst nach einer Abmahnung entdecken.

Warum Google-Bilder kein Freifahrtschein sind

Der Klassiker: Ein Bild in der Google-Bildersuche gefunden, heruntergeladen, auf der Website eingebaut. Das ist eine Urheberrechtsverletzung.

Die Tatsache, dass ein Bild bei Google auftaucht, bedeutet nicht, dass es frei nutzbar ist. Google indexiert Bilder aus dem ganzen Web, unabhängig von der Lizenz. Der Filter "Nutzungsrechte" in den erweiterten Suchoptionen hilft nur bedingt. Er zeigt Bilder, bei denen der Uploader selbst eine Creative-Commons-Lizenz angegeben hat. Das ist keine rechtliche Garantie und kein verlässlicher Lizenz-Check.

Wer fremde Fotos ohne Erlaubnis auf seiner Website nutzt, riskiert nach § 97 UrhG Unterlassungsansprüche und Schadensersatz. Die Schadensberechnung erfolgt typischerweise per Lizenzanalogie: Was hätte eine korrekte Lizenz gekostet? Fehlt zusätzlich die Urhebernennung, kann der Schadensersatz nach § 13 UrhG um bis zu 100 Prozent erhöht werden.

Hinzu kommen Anwaltskosten aus der Abmahnung. Für Verbraucher und Kleingewerbetreibende bei einer ersten Abmahnung gibt es nach § 97a Abs. 3 UrhG eine gesetzliche Deckelung der erstattungsfähigen Anwaltskosten. Diese Deckelung gilt aber nicht bei gewerblichen Wiederholungstätern und schützt nicht vor den eigentlichen Schadensersatzforderungen.

Lichtbild und Lichtbildwerk: Warum jedes Foto geschützt ist

Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwei Kategorien von Fotos. Beide sind geschützt, aber unterschiedlich lange.

Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sind künstlerische Fotografien mit individueller Schöpfungshöhe. Bildaufbau, Licht und Perspektive zeigen eine eigene gestalterische Leistung. Der Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen aus.

Lichtbilder nach § 72 UrhG sind alle anderen Fotos ohne besondere Schöpfungshöhe, also zum Beispiel Produktfotos, Dokumentationsaufnahmen oder Schnappschüsse. Diese sind 50 Jahre ab Erscheinen geschützt.

Für die Praxis bedeutet das: Fast jedes Foto, das Sie im Internet finden, ist geschützt. Auch ein schlichtes Produktfoto, auch eine Handykamera-Aufnahme. Der Schutz beginnt automatisch, ohne Anmeldung und ohne Copyright-Vermerk.

Recht am eigenen Bild: Wenn Personen auf Fotos zu sehen sind

Neben dem Urheberrecht am Foto selbst gibt es das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (§ 22 KunstUrhG). Fotos, auf denen erkennbare Personen zu sehen sind, dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.

Das betrifft auch lizenzierte Stockfotos. Seriöse Anbieter wie Shutterstock, Adobe Stock und Getty Images verlangen von ihren Fotografen sogenannte Model Releases, also schriftliche Einwilligungserklärungen der abgebildeten Personen. Diese Releases sind in der Lizenz enthalten.

Bei kostenlosen Plattformen wie Unsplash oder Pexels ist das weniger konsequent geregelt. Wenn Sie Bilder mit erkennbaren Personen in sensiblen Kontexten einsetzen möchten, etwa im Gesundheitsbereich, im Rechtsbereich oder in politischen Inhalten, sollten Sie prüfen, ob ein Model Release vorliegt. Für solche Verwendungen ist ein kostenpflichtiges Stockfoto mit dokumentiertem Release die sicherere Wahl.

Kostenlose Quellen mit klaren Lizenzen

Unsplash

Die bekannteste kostenlose Foto-Plattform. Die Unsplash License erlaubt kommerzielle Nutzung auf Websites ohne Namensnennung.

Was nicht erlaubt ist: Bilder auf einer Foto-Download-Plattform weiterverkaufen oder Bilder in einem Produkt verkaufen, das im Wesentlichen aus dem Bild besteht.

Für normale Website-Nutzung ist Unsplash problemlos geeignet.

Pexels

Die Pexels License erlaubt kostenlose kommerzielle Nutzung ohne Namensnennung. Einschränkungen ähneln denen von Unsplash. Pexels enthält auch Shutterstock-Bilder, bei denen gesonderte Bedingungen gelten können. Prüfen Sie die Lizenzangabe beim einzelnen Bild.

Pixabay

Nutzt die Pixabay Content License, die kommerzielle Nutzung ohne Namensnennung erlaubt. Pixabay hat 2019 auf eine eigene Lizenz gewechselt, die für die meisten Website-Nutzungen geeignet ist.

Wikimedia Commons (CC0)

Wikimedia Commons enthält viele Bilder unter CC0-Lizenz. Diese sind vollständig rechtefrei. Filtern Sie explizit nach CC0. CC-BY-Bilder auf Wikimedia erfordern eine Namensnennung, die Sie zwingend korrekt umsetzen müssen.

Creative Commons Lizenzen: Was bedeutet was?

KürzelNamensnennung?Kommerziell?Bearbeitung?
CC0NeinJaJa
CC BYJaJaJa
CC BY-SAJaJaJa, mit gleicher Lizenz
CC BY-NDJaJaNein
CC BY-NCJaNeinJa
CC BY-NC-SAJaNeinJa, mit gleicher Lizenz
CC BY-NC-NDJaNeinNein

Für kommerzielle Websites sind nur CC0, CC BY, CC BY-SA und CC BY-ND geeignet. CC BY-NC und alle NC-Varianten sind für Unternehmenswebsites nicht nutzbar. Eine Website mit Leistungsangeboten gilt als kommerziell, auch wenn dort nichts direkt verkauft wird.

Was "Namensnennung" bei CC BY konkret bedeutet

Bei CC BY sind vier Angaben Pflicht: Autorname, Titel (falls vorhanden), Quell-URL und Link zur Lizenz. Eine Bildunterschrift wie "Foto: Max Mustermann, CC BY 4.0" unter dem Bild ist ausreichend, wenn sie alle vier Elemente enthält.

Fehlt die Namensnennung bei einem CC-BY-Bild, gilt das als Urheberrechtsverletzung. Sie verlieren den Lizenzschutz der CC-Lizenz und haften wie jemand, der das Bild ohne jede Lizenz verwendet hat.

Bezahlte Stockfoto-Plattformen

Lizenzfreie Bilder sind nicht kostenlos: Was "Royalty-Free" bedeutet

Der Begriff "lizenzfrei" ist im deutschen Sprachraum irreführend. Im Englischen heißt das "royalty-free", also frei von laufenden Lizenzgebühren. Es bedeutet nicht, dass das Bild kostenlos ist oder keiner Lizenz bedarf.

Ein lizenzfreies Stockfoto kostet eine einmalige Lizenzgebühr. Danach können Sie das Bild ohne weitere Zahlungen nutzen, aber nur im Rahmen der erworbenen Lizenz. Das Gegenteil ist das "rights-managed" Bild (auf Deutsch: "rechteverwaltet"). Dabei ist die Lizenz an konkrete Nutzungsparameter geknüpft: Medium, Region, Laufzeit und Auflage. Für normale Unternehmenswebsites sind lizenzfreie Bilder die richtige Wahl. Rights-managed Bilder kommen typischerweise bei Werbekampagnen oder exklusiver Nutzung zum Einsatz.

Shutterstock: Standard vs. erweiterte Lizenz

Laut den Shutterstock-Lizenzinformationen gilt für die Standard-Lizenz:

Standard-Lizenz erlaubt:

  • Nutzung auf Websites und in digitalen Medien
  • Social Media, Präsentationen, digitale Werbung
  • Digitale Kopien bis zu einer bestimmten Auflage

Erweiterte Lizenz nötig bei:

  • Druckerzeugnissen ohne Auflagenbegrenzung
  • On-Demand-Produkten mit dem Bild (z.B. Poster, Tassen)
  • Nutzung als zentrales Gestaltungselement eines zum Verkauf stehenden Produkts

Für eine normale Unternehmenswebsite reicht die Standard-Lizenz. Bewahren Sie die Lizenz-Bestätigungs-E-Mail von Shutterstock auf. Das ist Ihr Nachweis.

Getty Images

Getty unterscheidet zwischen lizenzfreien (Royalty-Free) und rechteverwalteten Bildern. Getty betreibt einen aktiven Web-Scanning-Dienst für Lizenzverletzungen und verschickt Rechnungen an Website-Betreiber, die Bilder ohne gültige Lizenz verwenden. Abmahnungen von Getty Images sind in Deutschland ein bekanntes Phänomen.

Wenn Sie ein Getty-Bild lizenziert haben, bewahren Sie die Lizenz-E-Mail und den Rechnungsbeleg dauerhaft auf. Lizenznachweise sollten nie gelöscht werden, auch wenn das Bild von der Website entfernt wurde.

Getty bietet auch iStock als günstigere Alternative an, mit vergleichbarem Lizenzrahmen.

Adobe Stock

Ähnliches Modell wie Shutterstock. Adobe Stock ist in Creative-Cloud-Abos oft enthalten. Prüfen Sie, welche Lizenzen Ihr konkretes Abo abdeckt und ob die Lizenz an die Abo-Laufzeit gebunden ist oder dauerhaft gilt. Bei Adobe gilt: Läuft das Abo aus, bleiben bereits heruntergeladene Bilder lizenziert, neue nicht mehr.

"Editorial Use Only": Eine häufige Falle

Viele Stockfoto-Plattformen kennzeichnen bestimmte Bilder als "Nur für redaktionelle Nutzung". Das betrifft typischerweise Fotos von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Logos, Markenprodukte in Alltagssituationen oder Bilder von Veranstaltungen.

Redaktionelle Nutzung bedeutet: Zeitungsartikel, Nachrichten, Sachberichterstattung. Eine Unternehmenswebsite, ein Blog mit Werbezweck oder ein Online-Shop fallen grundsätzlich nicht darunter.

Wer ein "Editorial Use Only"-Bild auf seiner kommerziellen Website verwendet, verstößt gegen die Lizenzbedingungen. Das gilt auch dann, wenn das Bild korrekt heruntergeladen und bezahlt wurde.

Was mit KI-generierten Bildern gilt

Reine KI-Bilder ohne menschlichen Schöpfungsakt genießen nach geltendem deutschen Urheberrecht keinen eigenständigen Schutz, weil eine eigenpersönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 UrhG fehlt. Das schützt Sie aber nicht vor drei anderen Risiken:

  1. Nutzungsbedingungen des Anbieters. Viele KI-Tools erlauben kommerzielle Nutzung nur in bestimmten Abomodellen. Midjourney im Free-Tier und einige andere Tools sind nicht für kommerzielle Zwecke lizenziert.
  2. Ähnlichkeit mit geschütztem Trainingsmaterial. Wenn ein KI-Bild einem konkreten urheberrechtlich geschützten Werk stark ähnelt, können Ansprüche entstehen.
  3. Personenrechte. KI-generierte Bilder, die erkennbar reale Personen zeigen, können das Recht am eigenen Bild verletzen.

Für kommerzielle Websites empfehlen sich KI-Bilder mit expliziter kommerzieller Lizenz vom Anbieter, etwa Midjourney Pro oder DALL-E über die OpenAI API mit den entsprechenden kommerziellen Nutzungsrechten.

Typische Fehler auf kleinen Unternehmenswebsites

In der Praxis sind es fast immer dieselben Fehler, die zu Problemen führen.

Bilder vom Webdesigner übernommen. Der Webdesigner hat die Seite gebaut und Bilder eingefügt. Keine Lizenzen wurden übergeben. Der Website-Betreiber ist trotzdem verantwortlich, nicht der Designer. Klären Sie bei jeder Agentur im Vorfeld: Woher kommen die Bilder, und erhalten Sie die Lizenznachweise schriftlich?

Alte Bilder aus dem Druckarchiv. Bilder, die vor Jahren für Flyer oder Broschüren lizenziert wurden, landen auf der Website. Viele Drucklizenzen decken digitale Nutzung nicht ab. Prüfen Sie, ob Ihre Drucklizenz auch digitale Medien ausdrücklich einschließt.

Screenshots von anderen Websites. Ein Foto eines Hotels von der Website des Anbieters, ein Produktbild vom Hersteller. Auch diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Sie sie nicht auf Ihrer Website einbinden, auch nicht mit Quellenangabe.

Bilder mit abgelaufener Lizenz. Einige ältere Plattformen und Bilderabo-Modelle stellten befristete Lizenzen aus. Wer ein Abonnement gekündigt hat, muss prüfen, ob die heruntergeladenen Bilder dauerhaft lizenziert sind oder nur für die Abo-Laufzeit galten.

Abmahnung erhalten: Was jetzt?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Bildes auf Ihrer Website erhalten, gelten folgende Grundregeln:

Nicht sofort die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vorformulierte Erklärungen sind oft zu weit gefasst und binden Sie weit über den konkreten Fall hinaus. Lassen Sie die Erklärung von einem Anwalt prüfen und anpassen.

Das Bild sofort von der Website nehmen. Das stoppt den laufenden Verstoß, beseitigt aber nicht den Schadensersatzanspruch für die vergangene Nutzung.

Für weitere Details zum Ablauf einer Bildrechte-Abmahnung und zu den typischen Streitwerten lesen Sie unseren Leitfaden zu Abmahnungen wegen Bildern auf Websites.

Dokumentation: Das Minimum

Für jedes Bild auf Ihrer Website sollten Sie folgendes festhalten:

  • Quelle (URL oder Plattform)
  • Datum des Downloads
  • Lizenztyp
  • Lizenz-Nachweis (Rechnung, Lizenz-PDF oder Screenshot der Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt des Downloads)

Eine einfache Tabelle oder eine Notiz in Ihrer Medienverwaltung reicht. Das dauert 30 Sekunden beim Hochladen eines Bildes. Im Abmahnfall ist dieser Nachweis der einzige Beweis, dass Sie rechtmäßig gehandelt haben.

Bewahren Sie Lizenznachweise dauerhaft auf, nicht nur solange das Bild aktiv ist. Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren nach § 102 UrhG in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von der Verletzung wussten oder hätten wissen müssen.

Bilder-Audit: So gehen Sie vor

Wenn Sie sich bei bestehenden Website-Bildern unsicher sind, gehen Sie systematisch vor:

  1. Alle Bilder auflisten. Screenshot oder Export aus Ihrer Medienverwaltung. Erfassen Sie jedes eingebundene Bild, auch in Seitenhintergründen und Bannern.
  2. Quellangaben suchen. Rechnung, Download-Bestätigung, Lizenz-E-Mail. Suchen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach nach dem Dateinamen oder dem Namen der Plattform.
  3. Ohne Nachweis: Bild durch ein lizenziertes ersetzen oder löschen. Kein Nachweis bedeutet kein Schutz.
  4. Ab sofort: Jedes neue Bild beim Upload dokumentieren. Wer diese Gewohnheit einmal etabliert, spart sich im Ernstfall erheblichen Aufwand.

Prüfen Sie danach Ihre gesamte Website auf weitere Compliance-Lücken mit dem kostenlosen TrustYourWebsite-Scanner. Neben Bildrechten prüft der Scanner auch DSGVO-Anforderungen, Impressumspflicht und weitere rechtliche Risiken für deutsche Websites.

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